Besuch IKD 2012

Informationsausstausch mit der IKD

LINZ. Am 23. Oktober 2012 besuchten Landesvorsitzender Martin Lehner und seine Stellvertreter Reinhard Haider und Holger Hasenöhrl Hr.  Hofrat Dr. Gugler, Direktor der Direktion Inneres und Kommunales, den ersten Ansprechpartner der Gemeinden im Amt der Oö. Landesregierung. Bei diesem Termin, der in erster Linie auf ein Kennenlernen abzielte, konnten auch viele wichtige Themen besprochen werden.

Bei diesem Gespräch zeigte sich die Direktion Inneres und Kommunales, vertreten durch HR Dr. Michael Gugler und Dr. Barbara Spöck, als Partner der oö. Gemeinden und ihrer Bediensteten. Wichtige Punkte der Unterredung waren die Einführung der Verwaltungsgerichte I. Instanz in den Länder (mit den die unabhängigen Verwaltungssenate abgeschafft werden), die Verwaltungskooperationen der Gemeinden, das neue Benchmark-Tool des Amtes der Oö. Landesregierung sowie die Einführung des elektronischen Aktes bei Land und Gemeinden.

 

Die Einführung der Verwaltungsgerichte I. Instanz in den Ländern bringt nicht nur die Abschaffung der UVS mit sich sondern eine viel wesentlichere Änderung für die Gemeinden, nämlich die Abschaffung der Vorstellung an das Amt der Landesregierung. Somit sind die Bescheide der Gemeinde nach Abschluss des ordentlichen Rechtsweges beim Verwaltungsgericht anfechtbar und ist nunmehr die Gemeinde die belangte Behörde. Die geplanten Einsparungen treffen damit aber auch das Amt der Oö. Landesregierung, das durch den Wegfall der Vorstellung dementsprechend Personal abbauen muss. Eine Unterstützung der Gemeinden in der bisher gewohnten Form wird es daher nicht mehr geben können, da auch das (Fach-)Personal nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Die Gemeinden werden daher va. im Bereich der Bauverfahren mehr rechtliche Spezialisierung brauchen.

Wie auch schon beim Gemeindefinanztag berichtet, stellt sich bei der Verwaltungskooperation der Gemeinden die Frage der Umsatzsteuerpflicht. Die konkrete Abklärung mit der Steuerberatung Leitner+Leitner läuft gerade. Es ist aber davon auszugehen, dass bei Vorliegen hoheitlicher Aufgaben, die gemeinsam erledigt werden keine Steuerpflicht gegeben ist. Bei Tätigkeiten, die eine Marktkonkurrenz darstellen können (zB. Personalverrechnung), ist jedoch Steuerpflicht grundsätzlich anzunehmen. Dies könnte dann nicht der Fall sein, wenn ein allgemeiner Kostenteilungsschlüssel vorliegt und nicht die konkret erbrachte Leistung abgerechnet wird. Verwaltungsgemeinschaften unterliegen keiner Steuerpflicht, da es sich um eine Kostengemeinschaft handelt (alle anfallenden Kosten werden durch einen vorher festgelegten allgemeinen Schlüssel geteilt; zB. Einwohner).

Kurz vorgestellt wurde auch das Vorarlberger Modell einer eingeschränkten Verwaltungsgemeinschaft in Bauangelegenheiten. 12 Gemeinden mit rund insgesamt 32.000 Einwohnern führen eine Baurechtsverwaltung mit einem Juristen, einem Bautechniker, einem Administrator und einer Sekretärin (80%). Pro jahr werden 650-700 Bauverfahren bearbeitet, wobei max. 1/3 davon Verfahren mit Bauverhandlung sind. Ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass dieses Modell nicht unbedingt für Oberösterreich in dieser Form anwendbar sein muss, da es Unterschiedlichkeiten in den Bauordnungen und somit in den Bauverfahren gibt.

Hinsichtlich des neuen Benchmark-Tools Benko wurde darauf hingewiesen, dass man immer gerne für Anregungen offen ist, die aus der Praxis in den Gemeinden kommen. Eine Service-Hotline wurde eingerichtet und ist man auch für gesammelte Anregungen durch die Amtsleiter dankbar, damit das System weiter entwickelt werden kann.

Die Einrichtung des elektronischen Aktes in den Gemeinden wurde als Aufgabe der einzelnen Gemeinde im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie angesehen. Das Amt der Oö. Landesregierung hat den elektronischen Akt noch nicht eingeführt und werden gerade die ersten Abteilungen darauf umgestellt. Hinsichtlich der Schnittstellen wurde daher auf die gängigen Formate bzw. eine eventuelle Abstimmung mit GemDat und der IT-Abteilung des Landes verwiesen.

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